Osteopathie Nur durch Heilpraktiker und Ärzte erlaubt!

Bitte beachten Sie:

 

Seit dem Urteil des OLG-Düsseldorf vom 8.9.2015 Aktenzeichen I-20 U 236 /13

ist die Ausübung der Osteopathie ausschließlich  Ärzten oder Heilpraktikern ( kein Sektoraler Heilpraktiker) erlaubt.